Allgemeine Geschäftsbedingungen
Attends GmbH – Homecare & Fachhandel (B2B) Stand: 1. Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Attends GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus („Attends“), und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Attends behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die jeweils gültigen AGB können unter www.attends.de abgerufen werden.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Auslieferung der Ware zustande.
Ihr Vertragspartner ist: Attends GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach a. T..
3. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preislisten der Attends GmbH. Diese können Sie bei unserem Sales Service Team unter Tel. 06196 5089 400, E-Mail: sales-support@attindas.com anfordern.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit Veröffentlichung einer neuen Preisliste verlieren frühere Preislisten, Konditionsvereinbarungen und vereinbarte Rabatte ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Bereits bestätigte Aufträge bleiben von Preisänderungen unberührt.
4. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen frei Haus ab einem Mindestbestellwert. Bei Auftragssummen unterhalb dieses Mindestbestellwertes ist Attends berechtigt, einen Frachtkostenzuschlag zu berechnen. Die jeweils gültigen Mindestbestellwerte und Frachtkosten ergeben sich aus den aktuellen Preislisten von Attends. Attends nimmt ausschließlich Bestellungen in der Versandeinheit Kartons an.
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Paletten und Logistik
Die Lieferung erfolgt in der Regel auf Euro‑Flachpaletten (80 × 120 cm). Bei Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt der Palettentausch Zug‑um‑Zug gegen Paletten gleicher Anzahl und in gleichem Zustand. Bei Nicht‑ oder verspäteter Rückgabe der Leerpaletten ist Attends berechtigt, diese dem Kunden zum Neuwert zu berechnen.
Attends ist berechtigt, je nach Art, Umfang oder Beschaffenheit der Ware Lieferungen ganz oder teilweise auch über Logistikdienstleister vorzunehmen.
6. Wareneingangskontrolle und Reklamationen
Der Kunde hat die Ware bei Empfang unverzüglich zu prüfen.
Schäden, Minder‑ oder Mehrlieferungen sind sofort auf den Speditionsübergabeschein zu vermerken und vom Fahrer bestätigen zu lassen. Beschädigte Ware ist dem Fahrer zurückzugeben.
Reklamationen ohne entsprechende Dokumentation können nicht berücksichtigt werden.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Wareneingang an Attends zu melden, sofern sie bei Anlieferung nicht sofort erkennbar waren. Lieferreklamationen nach mehr als 3 Werktagen nach Wareneingang lehnt Attends ab.
Erst später erkennbare Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
Reklamationen zu Preisen oder Rechnungsstellung müssen innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum erfolgen.
7. Rückgaben
Die nachträgliche Rückgabe bereits gelieferter und übernommener Ware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Attends GmbH möglich.
Eine Rücknahme kommt ausschließlich für unbeschädigte, ungeöffnete und verkaufsfähige Ware in der Originalverpackung in Betracht.
8. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum netto.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Attends GmbH.
10. Unsicherheitseinrede, besondere Umstände
Umstände, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen lassen, berechtigen Attends, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder ausstehende Lieferungen auszusetzen.
Wird der Zahlungsanspruch von Attends durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer seine Leistung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erbringt oder erklärt seine Leistung nicht erbringen zu wollen, oder aus einer früheren Leistungsbeziehung noch überfällige Verpflichtungen bestehen), ist Attends nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Darüber hinaus behält sich Attends vor, das Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu verkürzen bzw. nur mehr gegen Vorauskasse zu liefern. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäft im Verzug, so ist Attends unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, soweit es sich um gestundete Forderungen handelt. Ferner erfolgt bei Überschreitung des internen Kreditlimits (Gesamtsumme offener Rechnungen und offener Aufträge/Lieferungen) oder Erreichen der 3. Mahnstufe ein Auslieferungsstopp.
11. Haftung
Attends haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Attends verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Attends nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden unter dem Produkthaftungsgesetz, Schäden, die auf einer vereinbarten Beschaffenheitsgarantie beruhen sowie für Personenschäden wird durch die Beschränkung unter dieser Vereinbarung nicht berührt.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Attends und dem Kunden gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle sich aus den Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, soweit nichts anderes vereinbart ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.